Verhalten bei einem Notfall


Verhalten im BRANDFALL

  • Bewahren Sie Ruhe.
  • Alarmieren Sie die Feuerwehr mit dem NOTRUF 122
  • Bleiben sie für eventuelle Rückfragen erreichbar
  • Bringen sie sich NIEMALS selbst in Gefahr
  • Retten Sie Personen aus dem Gefahrenbereich
  • Schließen Sie Türen und Fenster hinter sich.
  • Falls möglich, bekämpfen Sie den Brand.
  • Begeben Sie sich aber nicht in Lebensgefahr.
  • Beachten Sie den Brandrauch, er kann tödlich sein!
  • Benutzen Sie keine Aufzüge, sie können zur Todesfalle werden!
  • Beim Eintreffen der Feuerwehr, weisen Sie den Einsatzleiter ein und geben ihm Auskunft über gefährdete oder vermisste Personen.
  • Geben Sie der Feuerwehr Hinweise auf den Brandort und eventuelle Gefahren am Brandort (Gasflaschen, Benzin, etc........)

Verhalten bei einem Medizinischen Notfall

  • Sie brauchen Hilfe im Notfall?
  • Wählen Sie den Rettungs-Notruf 144.
  • Wählen Sie die Notrufnummer 144 ohne Vorwahl.
  • Auch beim Notruf mit einem Handy gilt: keine Vorwahl!
  • Ihr Anruf wird von einem Leitstellendisponenten entgegengenommen.
  • Die Leitstelle fragt die wesentlichen Informationen zum Notfall ab und gibt Ihnen eventuell wichtige Hinweise zur Ersten Hilfe.
  • Gleichzeitig erfolgt die Alarmierung der nächstgelegenen geeigneten Rettungsmittel, also Rettungswagen oder Notarztwagen, bzw. -Hubschrauber.

https://www.roteskreuz.at/rettungsdienst/im-notfall/


Bei Vergiftungs-erscheinungen

Bei einer lebensbedrohenden Vergiftung sollte man unverzüglich zunächst den Notarzt (Tel.: 144) und daraufhin den Vergiftungsnotruf Wien anrufen.

Vergiftungsnotruf Wien:
Tel. 01 / 406 43 43

Bewahren Sie Ruhe, überprüfen Sie die Umgebung auf eine möglicherweise vorhandene Selbstgefährdung und geben Sie Art, Menge, Zeitpunkt und Hergang der Vergiftung, Alter, geschätztes Gewicht und aktuelle Beschwerden der betroffenen Person sowie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer bekannt.

Giftreste (auch eventuell Erbrochenes) sicherstellen, um es dem Notarzt mitgeben zu können. Folgen Sie bis zu dessen Eintreffen genau den telefonischen Anordnungen!


Verhalten bei einem VERKEHRSUNFALL

Unfallstelle absichern

  • Ruhe bewahren!
  • Fahrzeug sofort anhalten!
  • Warnblinkanlage einschalten
  • Pannendreieck aufstellen
  • Warnweste anziehen

Auf Freilandstraßen muss die Warnweste immer dann von Lenkern mehrspuriger Kraftfahrzeuge getragen werden, wenn laut Gesetz auch ein Pannendreieck aufzustellen ist, z.B. wenn das Auto an einer unübersichtlichen Straßenstelle steht, sowie bei schlechter Sicht, Dämmerung oder Dunkelheit.

Auf Autobahnen oder Autostraßen ist das Tragen einer Warnweste unabhängig von den Sichtverhältnissen immer vorgeschrieben, wenn der Lenker das Fahrzeug verlässt und sich auf der Fahrbahn oder dem Pannenstreifen aufhält, etwa um eine Panne zu beheben.

Erste Hilfe leisten

Sollte es bei einem Unfall Verletzte geben, ist im Rahmen der Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten (Erstversorgung, Rettung – Notruf 144 – verständigen).

Datenaustausch

Sollte bei einem Unfall „nur“ Sachschaden entstanden sein, können die Unfallgegner durch Austausch der Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer usw.) eine Verständigung der Exekutive unterlassen. Auf Wunsch kann diese jedoch verständigt werden.

Sachschaden an Dritten

Ist bei einem Unfall einem Dritten Sachschaden entstanden (z.B. Flurschäden, Schneestangen, Leitplanken, Wild, geparktes Fahrzeug, Verkehrszeichen etc.), muss auf jeden Fall die Exekutive verständigt werden.

Unfallbericht anfertigen

Die Aufnahme der Daten mit dem Europäischen Unfallbericht ist dringend anzuraten (sollte in keinem Auto fehlen!). Das Ausfüllen dieses Unfallberichtes ist aber kein Schuldeingeständnis.

Beweise sichern

Beweise sichern: nach Möglichkeit Unfallzeugen mit einem festen Bezugspunkt (Verkehrszeichen, Wegweiser ...) fotografieren, Namen und Adresse von evtl. Zeugen aufnehmen, evtl. Bremsspuren abschreiten oder abmessen.

Erste-Hilfe-Karte

Die Erste-Hilfe-Karte wurde gemeinsam mit den Expertinnen und Experten des ÖAMTC, des Roten Kreuzes und des Arbeiter-Samariterbundes Österreich erarbeitet und gibt Lenkerinnen und Lenkern für den Ernstfall das notwendige Wissen zur Hand. Die Erste-Hilfe-Karte liegt bei allen Stützpunkten des ÖAMTC auf oder kann hier runtergeladen werden.

Parkschäden

Bei Parkschäden muss, wenn der geschädigte Fahrzeuglenker nicht mehr auffindbar ist, unverzüglich eine Meldung bei der nächsten Polizeistelle erfolgen.